Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Vermietung der Ferienhäuser Premiumhaus Bodden und Premiumhaus Mehr-Brise
Stand 01.03.2024



§ 1 Rechtsverhältnis
Der Eigentümer der Immobilie Premiumhaus Bodden und Mehr-Brise (hier: Haus Bodden und Haus Mehr-Brise) handelt als Vermieter und/oder unter zur Hilfenahme von Vermittlern ausschließlich auf Rechnung des Eigentümers.

§ 2 Vertragsabschluss
Der Vertrag zwischen dem Mieter und dem Vermieter oder den Vermittlern kommt mit der auf die Buchung des Mieters folgende Übersendung einer Reisebestätigung seitens des Vermittlers an den Mieter zustande. Der Vermieter Premiumhaus Bodden und Mehr-Brise oder deren Vermittler verpflichten sich innerhalb von 10 Tagen nach Eingang der Buchung durch den Mieter, dem Mieter eine Reisebestätigung zukommen zu lassen oder den Mieter darüber zu informieren, dass eine Reisebestätigung nicht erteilt wird und daher das durch die Buchung vorliegende Vertragsangebot des Mieters nicht angenommen wird. Bis zu diesem Zeitpunkt ist der Mieter an sein durch die Buchung erfolgtes Vertragsangebot gebunden. Bei Versäumnis der Frist kommt der Vertrag nicht zustande. Der Mieter ist allerdings dann nicht mehr an sein Vertragsangebot gebunden.
Der Vermieter und die Vermittler sind grundsätzlich verpflichtet, die Leistungen so zu erbringen, wie sie in seinem Prospekt für das jeweilige Jahr, in welchem die Reise stattfindet beschrieben ist. Die Mindestbuchungsdauer an Nächten zu jeweiligen Zeiten wird auf dem Internetportal ausgewiesen.
Der Vermieter oder Vermittler ist jedoch berechtigt abweichend von den im Prospekt enthaltenen Beschreibungen zu leisten, wenn hierfür ein trifftiger Grund vorliegt, insbesondere wenn die Abweichungen auf Umstände zurückzuführen sind, die nicht im Verantwortungsbereich des Vermittlers liegen und die Abweichung gemessen an der zu erbringenden Gesamtleistung unwesentlich ist.


§ 3 Zahlungen, Preise
Der Mieter ist verpflichtet innerhalb von 7 Tagen nach Zugang der Reisebestätigung / Rechnung 25 % der vereinbarten Gesamtmiete zu auf das genannte Konto zahlen.
Die Restzahlung ist, soweit die Voraussetzungen des Abs. 1 vorliegen (Übergabe Reisebestätigung) spätestens 30 Tage vor der vertraglich vereinbarten Anreise an den Vermieter zu zahlen, wobei es für die Rechtzeitigkeit auf die Gutschrift auf dem jeweils angegebenen Treuhandkonto des Vermieters oder Vermittlers ankommt.
Erfolgt der Abschluss des Reisevertrages entsprechend Ziffer 2 der allgemeinen Bedingungen in einem Zeitraum weniger als 30 Tage vor der Anreise, ist der gesamte Mietpreis nach Zugang der Reisebestätigung sofort fällig, wobei es für die Rechtzeitigkeit wiederum auf die Gutschrift auf dem Konto des Vermieters oder Vermittlers ankommt.
Erfolgt der Abschluss des Reisevertrages entsprechend Ziffer 2 der allgemeinen Bedingungen in einem Zeitraum weniger als 10 Tage vor der Anreise, ist der gesamte Mietpreis bei Anreise zu zahlen oder ein entsprechender Bankbeleg bei Anreise vorzuweisen.
Nebenkosten wie Gas, Wasser und Strom für den Betrieb des Hauses sind im Reisepreis enthalten soweit nicht im Reisevertrag etwas Anderes vereinbart ist. Telefon (Anrufe in die Häuser sind möglich) und Internetzugang sind im Leistungsumfang des Mietpreises enthalten, soweit nicht im Reisevertrag etwas anderes vereinbart ist.
Nicht enthalten im Mietpreis sind folgende, durch die Vermieter oder Vermittler angebotene Zusatzleistungen:
Saunanutzung - nur für die gesamte Mietdauer zusätzlich buchbar
Saunahandtücher pro Person
Bettwäscheset pro Person
Bettwäschewechsel gegen Zusatzgebühr möglich
Handtuch-Set pro Person
Handtuch-Set Wechsel gegen Zusatzgebühr möglich
Haustier pro Tag (nur 1 Tier und nur im Haus Bodden)
Endreinigung obligatorisch
Eine Zwischenreinigung ist gegen zusätzliche Gebühr möglich
Die aktuellen Preise entnehmen sie bitte unserer Homepage www.boddenundmehr.de/Preise
Aufbettungen über 4 Personen (als Person werden Kinder ab einem Alter vom 24. Monat gerechnet) werden pro Person mit saisonalen Pauschalen nach gültiger Preisliste beaufschlagt.
Das Laden von Akkus in E-Bikes, E-Mobilen oder E-Autos über das Hausstromnetz ist aus Sicherheitsgründen grundsätzlich untersagt und nicht Bestandteil des Beherbergungsvertrages Bei Zuwiderhandlungen können zusätzliche Kosten entsprechend der Aufenthaltsdauer und Anzahl der Fahrzeuge gesondert vom Vermieter oder Vermittler in Rechnung gestellt werden.
Die Vermieter oder Vermittler sind gemäß der Ortssatzung der Gemeinde Born auf der Halbinsel Fischland-Darß-Zingst zur Erhebung der jeweils geltenden Kurtaxe verpflichtet. Die jeweilige Höhe wird dem Mieter in der Reisebestätigung mitgeteilt. Sie ist nicht Bestandteil der Restzahlung gem. Ziff. 3 Abs. 2, sondern wird zur Zahlung vor Ort bei der Agentur vor Ort anlässlich der Schlüsselübergabe fällig.

§ 4 Reiserücktritt durch den Mieter
Der Mieter ist berechtigt, von der Reise zurückzutreten.
Im Falle des Rücktritts durch den Mieter hat der Vermittler einen Anspruch auf Zahlung des vereinbarten Reisepreises nach folgender Staffelung:
Rücktritt bis 91 Tage vor Mietbeginn Bearbeitungsgebühr 100,00 Euro
Rücktritt innerhalb von 90 - 61 Tagen vor Mietbeginn 25 % des Reisepreises
Rücktritt innerhalb von 60 - 35 Tagen vor Mietbeginn 50 % des Reisepreises
Rücktritt innerhalb von 34 - 02 Tagen vor Mietbeginn 80 % des Reisepreises
Rücktritt innerhalb von einem Tag vor Mietbeginn oder bei Nichterscheinen 95 % des Mietpreises
Soweit der Mieter vorzeitig abreist oder die Anreise des Mieters später erfolgt, erfolgt

keine Rückerstattung des Mietpreises. Dem Mieter bleibt es in jedem Fall unbenommen, nachzuweisen, dass kein oder ein nur geringerer Schaden entstanden sei.

§ 5 Kündigung aus wichtigem Grunde, Rücktritt des Vermieters oder Vermittlers
Der Vermieter oder Vermittler ist zudem berechtigt, das Vertragsverhältnis fristlos aus wichtigem Grund zu kündigen, wenn der Mieter sich nicht an die Hausordnung hält oder andere Mieter trotz Abmahnung nachhaltig stört oder wenn er sich in einem solchen Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Der Vermieter oder Vermittler kann das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grunde kündigen oder vom Vertrag zurücktreten, wenn der Mieter gegen seine Zahlungsverpflichtungen entsprechend § 3 der allgemeinen Geschäftsbedingungen verstößt, insbesondere die dort enthaltenen Zahlungsfristen nicht einhält. Der Mieter hat in diesen Fällen keinen Anspruch auf Rückerstattung des Mietpreises, auch nicht anteilig.

§ 6 Haftung

Der Vermittler haftet aus diesem Vertragsverhältnis für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermittlers oder einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen beruhen, nach den gesetzlichen Bestimmungen. Der Vermittler haftet für andere Schäden uneingeschränkt nach den gesetzlichen Bestimmungen, wenn diese auf das vorsätzliche oder grob fahrlässige Verhalten des Vermittlers oder eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen, der nicht Leistungsträger (§ 651 a Abs. 2 BGB) ist, sowie auf die Verletzung von Kardinalpflichten zurückzuführen sind. Für sonstige Schäden haftet der Vermittler nur bis zu einem Betrag in Höhe des Dreifachen des Reisepreises. Der Eigentümer des vermittelten Ferienhauses, haftet für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Eigentümers oder einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen, nach den gesetzlichen Bestimmungen. Der Eigentümer des vermittelten Ferienhauses haftet für andere Schäden uneingeschränkt nach den gesetzlichen Bestimmungen, wenn diese auf das vorsätzliche oder grob fahrlässige Verhalten des Eigentümers oder eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen bzw. Verrichtungsgehilfen (§ 831 BGB), der nicht Leistungsträger (§ 651 a Abs. 2 BGB) ist, sowie auf die Verletzung von Kardinalpflichten zurückzuführen sind. Für sonstige Schäden haftet auch der Eigentümer nur bis zu einem Betrag in Höhe des dreifachen Mietpreises. Der Mieter ist verpflichtet Schäden oder Beschädigungen am Baukörper und Ausstattungsartikeln umgehend dem Vermieter oder Vermittler anzuzeigen.

Der Mieter haftet während der Nutzungsdauer des Ferienhauses für Schäden, die auf Grund von nicht sachgemäßer Nutzung entstehen oder bei zufälligen Untergang oder Defekten von Ausstattungsartikeln, bei dem der Fehler binnen 14 Tagen nach Abreise der Mieter vom Vermieter oder Vermittler angezeigt wurden, in Höhe des Realwertes des fehlenden oder defekten Artikels.
Die Reparatur- /Beschaffungskosten sind dem Vermieter oder Vermittler gegen entsprechende Rechnungsstellung ohne Abzug vom Mieter binnen 14 Tagen nach Rechnungseingang ohne Abzüge zu erstatten.

§ 7 Alternative Streitbeilegung
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform für die außergerichtliche Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, aufrufbar unter http://ec.europa.eu/odr. Weder der Vermittler noch der Vermieter nehmen an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil und sind hierzu auch nicht verpflichtet.

§ 8 Schlussbestimmungen, Gerichtsstand 

Soweit eine der Vertragsbestimmungen nicht mit geltendem Recht vereinbar ist, bleibt der Vertrag ansonsten wirksam. Hat der Mieter keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder der EU oder ist sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, ist der Gerichtsstand am Sitz des Vermittlers. Der Vermittler bleibt berechtigt, den Mieter auch in einem anderen, für ihn geltenden gesetzlichen Gerichtsstand in Anspruch zu nehmen.

 

 

Kontakt:  

info@boddenundmehr.de

 

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